Homberg: Falscher Polizist stiehlt Bargeld

Duisbruz (ots) - Ein Unbekannter hat sich am gestrigen Mittwoch (22. November) um 13:30 Uhr auf der Jägerstraße als Polizist ausgegeben. Der Mann hatte eine 82-Jährige nach dem Einkaufen im Hausflur abgepasst, nach dem Namen gefragt und behauptet, jemand habe in ihre Wohnung eingebrochen. Er zeigte der Seniorin seinen falschen Dienstausweis, ging in die Wohnung und zog Gummihandschuhe an. Wenige Momente später betrat auch die Seniorin ihre Wohnung. Im ersten Zimmer stellten sie dann gemeinsam fest, dass Gegenstände auf dem Boden lagen. Der Täter ging daraufhin mit der Seniorin Zimmer für Zimmer durch, ließ sich alle Wertgegenstände zeigen. Dabei stellten sie fest, dass Bargeld fehlte. Danach verließ der Trickbetrüger die Wohnung. Der Mann soll zwischen 1,80 und 1,90 Meter groß, schlank und Mitte bis Ende 20 sein. Er trug zur Tatzeit dunkle Kleidung, weiße Gummihandschuhe und hatte einen grünen Polizeiausweis bei sich. Zeugen, die genauere Angaben zu dem Täter machen können, wenden sich bitte an das Kriminalkommissariat 32 unter 0203 280-0.

Zudem bittet die Polizei ältere Menschen, besonders aufmerksam zu sein. Als Angehöriger und Familienmitglied empfehlen wir: Sprechen Sie mit Ihren Eltern, Großeltern oder älteren Verwandten über die Gefahren, die von Trickdieben ausgehen können. Im Internet gibt es auf den Seiten www.polizei-beratung.de viele Hinweise, wie sich Senioren schützen können. Die beiden Broschüren "Sicher Leben" und "Sicher zu Hause" können Interessenten dort herunterladen.

Generell gilt:

  • Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung! - Lassen Sie keine fremden Personen in die Wohnung. - Sehen Sie sich Besucher vor dem Öffnen durch den Türspion oder mit einem Blick aus dem Fenster an und nutzen Sie Ihre Türsprechanlage. - Öffnen Sie die Wohnungstür niemals sofort - legen Sie immer Sperrbügel oder Sicherheitskette an. - Ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu, wenn unbekannte Besucher vor der Tür stehen, oder bestellen Sie die Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.

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